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Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung - Orientierung und Hilfe im Streitfall


Eine Rechtsschutzversicherung sollte heute Jeder haben. Nicht nur im beruflichen bzw. gewerblichen Bereich kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten, nein, immer mehr Rechtssachen aus dem privaten Bereich landen ebenfalls vor Gericht. Die Regelungen zur Rechtsschutzversicherung finden sich dabei im Versicherungsvertragsgesetz, genauer im Teil 2 und dort im Kapitel 2. Die Rechtsschutzversicherung lässt sich dabei in verschiedene Arten untergliedern.

Arten der Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung leistet immer für einen bestimmten Rechtsbereich, wie etwa das Verkehrsrecht oder das Mietrecht. Daher gibt es verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung. Zu ihnen zählen

  • Privatrechtsschutz,
  • Verkehrsrechtsschutz,
  • Berufsrechtsschutz,
  • Steuerrechtsschutz,
  • Sozialrechtsschutz,
  • Strafrechtsschutz,
  • Mietrechtsschutz,
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum oder
  • Kombi-/Kompletttarife.

Anhand dieser Angaben kann man auch erkennen, für welche Rechtssachen die Rechtsschutzversicherung im Einzelnen aufkommt. Im Zweifel kann dies ebenfalls in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) nachgelesen werden. Diese müssen der Versicherungspolice stets beigefügt werden.

FINANZtest-online sagt:

"...Ein Rechtsstreit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten macht die Sorgen noch größer. Eine Rechtsschutz-Police kann wenigstens diese finanziellen Sorgen abnehmen.....”(23.08.2023)

Wer leistet wofür?

Der Privatrechtsschutz kommt für alle privaten Rechtssachen auf, wie etwa die obligatorischen Nachbarschaftsstreitigkeiten. Im Verkehrsrechtsschutz geht es darum, Verkehrsrechtsstreitigkeiten zu klären. Ein vermeintlich defektes Blitzgerät kann hier durch Gerichte überprüft werden. Allerdings ist eine solche Absicherung oft über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub bereits vorhanden.

Wichtig ist der Berufsrechtsschutz, denn gerade im Job kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage. Dieser muss aber, sofern man Mitglied einer Gewerkschaft ist, nicht gesondert abgeschlossen werden. Die Steuerrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Steuerklage. Diese werden meist vor den Finanzgerichten ausgefochten, zum Teil auch vor den Verwaltungsgerichten. Allerdings ist zunächst Einspruch einzulegen und die Kosten dafür sind nicht abgedeckt.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Sozialrechtsschutzversicherung, da es immer häufiger zu Streitigkeiten rund um den Hartz IV Bezug oder den Bezug von ALG I kommt, die vor den Sozialgerichten ausgetragen werden. Auch mit Sozialversicherungen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die oft nicht ohne Anwalt und Versicherung geklärt werden können.

Die Strafrechtsschutzversicherung trägt die Kosten in strafrechtlichen Verfahren. Wichtig ist, dass hier zwischen Verfahren aus dem Verkehrsrecht und denen, die nicht dem Verkehrsrecht unterliegen, unterschieden wird. Zudem ist der Mietrechtsschutz von Bedeutung. Unbegründete Mieterhöhungen, ausgebliebene Mietzahlungen oder die Weigerung, Mängel an der Wohnung zu beheben, führen oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Die Kosten dafür trägt die Mietrechtsschutzversicherung. In den Kombitarifen können schließlich mehrere Rechtsschutzbausteine vereint werden.

Welche Leistungen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?


Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die Kosten für den Rechtsstreit, wie Anwaltskosten oder Kosten für Zeugen. Dabei muss man zwischen Versicherungen mit und ohne Deckungsbegrenzung unterscheiden.

In der Regel liegt die Deckungssumme bei 250.000 Euro. Sie gilt pro Rechtsschutzfall. Meist reicht die Summe aus, um bis zu zwei Instanzen zu durchlaufen. Verträge ohne Deckungsbegrenzung sind ebenfalls möglich. Gezahlt werden dann unter anderem folgende Kosten:

  • Gebühren für den Anwalt (Anwalt darf frei gewählt werden),
  • Zeugengelder,
  • Honorare für Sachverständige, sofern nötig,
  • Gerichtskosten,
  • Kosten des Gegners, sofern der Fall verloren wird.

Außerdem sind oft die Kosten für eine eventuelle Strafkaution mit abgedeckt, allerdings meist auf 50.000 Euro begrenzt.

Muss ich eine Selbstbeteiligung tragen?

In vielen Policen wird zudem eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sie liegt meist zwischen 150 und 250 Euro pro Schadensfall und senkt den laufenden Beitrag. Es besteht aber auch die Möglichkeit, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Dann ist jedoch mit höheren Beiträgen in der Rechtsschutzversicherung zu rechnen.

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt im Regelfall europaweit. Vielfach wird der Geltungsbereich zudem auf die Anliegerstaaten des Mittelmeerraumes ausgeweitet.

Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen?

Die Rechtsschutzversicherung leistet für eine ganze Reihe von Kosten, etwa dem Erstreiten von Schadenersatz nach Verkehrsunfällen, den Kosten bei Streitigkeiten um eine Kündigung oder ein schlechtes Arbeitszeugnis und vielem mehr. Doch es gibt Ausschlüsse, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht leistet. Das betrifft etwa Streitigkeiten um

  • Baumängel,
  • Schäden, die durch andere Versicherungen (z. B. Privat- oder Kfz-Haftpflicht) gedeckt sind,
  • das Falschparken,
  • Verbrechen und vorsätzlich begangenen Vergehen (z. B. Betrug) oder
  • Falschberatungen bei einer Bank.

Muss ich eine Wartezeit einhalten?

Ja, in der Regel greift die Rechtsschutzversicherung erst nach drei- bis sechsmonatiger Wartezeit. Hier gibt es aber Unterschiede. Die meisten Versicherungen greifen erst dann, wenn der Sachverhalt, der zum Streit führte, nach drei bis sechs Monaten Wartezeit entstanden ist. Andere Anbieter ermöglichen es aber auch, einen Streit durchzuführen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt in der Wartezeit entstanden ist, der Rechtsstreit jedoch erst später in Angriff genommen wird. Hier sollte der Vertrag genau überprüft werden.

Für wen eignet sich die Rechtsschutzversicherung?


Die Rechtsschutzversicherung eignet sich im Grunde genommen für jeden, der in irgendeiner Weise mit Rechtsstreitigkeiten in Berührung kommen könnte. Und da dies in vielen Lebenslagen der Fall ist, gibt es kaum jemanden, der die Rechtsschutzversicherung nicht benötigt. Ob Familienstreitigkeiten, die Durchsetzung von Garantieansprüchen oder der bekannte Nachbarschaftsstreit – es gibt viele Streitigkeiten, die heute vor Gericht ausgetragen werden.

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